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Mit Geschmack und Siegel


Beste Knödel können nur aus besten Rohstoffen hergestellt werden – sonst wäre etwas falsch. Wir machen bei der Qualität keine Kompromisse. Nie. Für die größtmögliche Transparenz lassen wir uns gerne auch von externen Prüfern auf die Finger schauen. Zertifikate und Siegel, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, sind für uns Standard. Begeisterte Kunden sind unser Antrieb. Keine Show, keine Tricks – Burgis steht für ehrliche Knödelprodukte vom bayerischen Familienunternehmen. Hand drauf!

IFS – International Featured Standards Food


Seit 2004 erfolgt jährlich eine Zertifizierung nach dem „International Featured Standards Food“, die Burgis auch 2021 wieder mit „Higher Level“ abgeschlossen hat.

Nicht nur das Qualitätsmanagementsystem wird von externen Auditoren durchleuchtet, sondern auch das Personal, die Betriebsräume, der Herstellungsprozess und die Anlagen. Die strengen IFS-Anforderungen bezüglich Lebensmittelsicherheit, HACCP-Konzept, Hygiene und Rückverfolgbarkeit stehen hierbei im Mittelpunkt.

Unsere Qualitätsstandards im Einzelnen:

  • Betriebseigenes Labor
  • Externe Sonderanalytik durch akkreditierte Labors
  • Wareneingangsprüfung aller Roh- und Hilfsstoffe
  • Überwachung aller Herstellungsschritte
  • Regelmäßige Durchführung von Verkosterpanels
  • Hoch qualifiziertes und zuverlässiges Personal in der Qualitätssicherung

Geprüfte Qualität – Bayern


Unsere Partnerlandwirte müssen sich für das Programm „Geprüfte Qualität – Bayern“ zertifizieren, wodurch zusätzliche Auflagen und Richtlinien vorliegen, die sie erfüllen müssen. Erfahren Sie mehr zu den Anforderungen des Qualitätssiegels.

Ohne Gentechnik


Wir sagen konsequent Nein zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Das spiegelt sich natürlich in unserem Unternehmen wider. Unsere Partnerlandwirte verwenden weder gentechnisch veränderte Organismen noch Lebensmittelzusatzstoffe, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden.

Bayerisches Bio-Siegel


Das bayerische Bio-Siegel des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zeichnet nur Produkte aus, deren Bio-Qualitätsstandards über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Zudem garantiert das Siegel einen lückenlosen Herkunftsnachweis sowie ein komplexes, staatlich geprüftes Kontrollsystem. Ausgezeichnete Produkte müssen aus Bayern stammen. Für Burgis natürlich kein Problem.

EU Bio-Siegel


Das EU Bio-Siegel kennzeichnet Produkte, die den strengen Normen der EU-Rechtsvorschrift für den ökologischen Landbau erfüllen. Auch die Bio-Produkte von Burgis erfüllen diese Kriterien und sind mit dem Siegel gekennzeichnet.

Bioland


Der Anbauverband Bioland ist Mitglied im Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft. Neben den Kriterien der ökologischen Landwirtschaft positioniert sich Bioland auch gegen Gentechnik, Massentierhaltung sowie chemisch-synthetische Dünger und Pestizide. Hierfür sind sieben Prinzipien für die Landwirtschaft festgelegt worden. Unsere Burgis Bio-Produkte erfüllen auch diese Merkmale und sind daher mit dem Bioland-Logo gekennzeichnet.

Regionalfenster


Einige unserer Produkte tragen außerdem das Siegel „Regionalfenster“. Die Zertifizierung erfolgt nach ähnlich strengen Auflagen und Richtlinien wie das Programm „Geprüfte Qualität – Bayern“. Anhand des Etiketts auf dem Produkt ist für Sie auf Anhieb erkennbar, woher die Rohstoffe im Produkt stammen und wo sie verarbeitet wurden.

Original Regional


Als Erzeuger aus der Metropolregion Nürnberg sind auch Burgis Produkte mit dem Logo der Regionalkampagne gekennzeichnet. Mit Original Regional wird die Vielfalt regionaler Spezialitäten und Produkte gefördert. Ziel ist die Stärkung der regionalen Identität, die Sicherung gewachsener Kulturlandschaft und des Brauchtums. Regional erzeugte Lebensmittel und Produkte erhalten die hohe Lebensqualität in der Region.

Ohne deklarationspflichtige Zusatzstoffe


Burgis Produkte mit dem Siegel O.D.Z. sind ohne Zugabe von Farbstoffen, Konservierungsstoffen, Antioxidationsmitteln, Geschmacksverstärkern und Süßungsmitteln. Somit besteht beim Einsatz dieser Produkte in Deutschland keine Deklarationspflicht auf der Speisekarte.

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